Sexarbeit im Kanton Zug (ZG)
- Hauptort: Zug
- Einwohner: 129'000
- Amtssprache: Deutsch
Überblick
Kleiner, wohlhabender Kanton mit korresponierend kleiner aber zahlungskräftiger Klientel. Geschätzte 100-200 Sexarbeitende, primär in Salons in Zug und Cham.
Rechtslage
Sexarbeit legal, keine kantonale Pflichtregistrierung. Salonbetrieb bewilligungspflichtig nach Gastgewerbegesetz.
Sperrgebiete & Standortregeln
Strassenprostitution kantonsweit verboten. Salon-Standorte in Wohnzonen ausgeschlossen.
Anmeldung & Bewilligungen
Ausgleichskasse Zug (AHV). Amt für Migration Zug.
Wichtige Anlaufstellen
Frauenzentrale Zug (041 725 26 53). Bei spezifischen Sexarbeit-Fragen Weiterleitung an Marylin Luzern oder FIZ Zürich. Aids-Hilfe Zentralschweiz (041 410 69 60).
Fazit
Zug ist administrativ unkompliziert, die Steuerlast moderat. Diskretion wird hier erwartet und gut bezahlt. Spezialisierte Beratung muss aus Nachbarkantonen geholt werden.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Kantonale Vorschriften ändern sich regelmässig. Vor verbindlichen Entscheidungen verifiziere bitte direkt bei der zuständigen Behörde oder einer Fachstelle.
← Zurück zur Kantons-Übersicht