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SG

Sexarbeit im Kanton St. Gallen (SG)

  • Hauptort: St. Gallen
  • Einwohner: 526'000
  • Amtssprache: Deutsch

Überblick

Der Kanton St. Gallen hat keine eigenständige Prostitutionsgesetzgebung, sondern wendet das Bundesrecht und allgemeine Polizei-/Gewerbevorschriften an. Etwa 600-800 geschätzte Sexarbeitende, primär Indoor in Salons (Stadt St. Gallen, Wil, Rorschach).

Rechtslage

Sexarbeit ist legal, keine kantonale Pflichtregistrierung. Salonbetreiber benötigen ein Patent gemäss Gastgewerbegesetz. Die Stadtpolizei St. Gallen führt Kontrollen zur Verifikation des Aufenthaltsstatus und Mindestalters durch.

Sperrgebiete & Standortregeln

Strassenprostitution stadtweit untersagt. Salon-Tätigkeit nicht in reinen Wohnzonen, sondern nur in Misch- und Gewerbegebieten zulässig (Bauordnung).

Anmeldung & Bewilligungen

AHV-Ausgleichskasse St. Gallen für selbständige Erwerbstätigkeit. EU/EFTA: Migrationsamt SG. Drittstaaten: praktisch keine Bewilligung.

Wichtige Anlaufstellen

Maria Magdalena – Anlaufstelle Sexarbeitende (Linsebühlstr. 33, St. Gallen, 071 222 30 33, mariamagdalena.ch) – DE/EN/RU/HU/RO. Checkpoint Ostschweiz (Vadianstrasse 38). Beratungsstelle Aids und Sexualität.

Fazit

St. Gallen praktiziert eine zurückhaltende, pragmatische Regulierung. Maria Magdalena ist die zentrale Anlaufstelle und gut vernetzt mit Polizei und Behörden – diese Vermittlungsfunktion ist Gold wert bei Konflikten.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Kantonale Vorschriften ändern sich regelmässig. Vor verbindlichen Entscheidungen verifiziere bitte direkt bei der zuständigen Behörde oder einer Fachstelle.

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