Sexarbeit im Kanton St. Gallen (SG)
- Hauptort: St. Gallen
- Einwohner: 526'000
- Amtssprache: Deutsch
Überblick
Der Kanton St. Gallen hat keine eigenständige Prostitutionsgesetzgebung, sondern wendet das Bundesrecht und allgemeine Polizei-/Gewerbevorschriften an. Etwa 600-800 geschätzte Sexarbeitende, primär Indoor in Salons (Stadt St. Gallen, Wil, Rorschach).
Rechtslage
Sexarbeit ist legal, keine kantonale Pflichtregistrierung. Salonbetreiber benötigen ein Patent gemäss Gastgewerbegesetz. Die Stadtpolizei St. Gallen führt Kontrollen zur Verifikation des Aufenthaltsstatus und Mindestalters durch.
Sperrgebiete & Standortregeln
Strassenprostitution stadtweit untersagt. Salon-Tätigkeit nicht in reinen Wohnzonen, sondern nur in Misch- und Gewerbegebieten zulässig (Bauordnung).
Anmeldung & Bewilligungen
AHV-Ausgleichskasse St. Gallen für selbständige Erwerbstätigkeit. EU/EFTA: Migrationsamt SG. Drittstaaten: praktisch keine Bewilligung.
Wichtige Anlaufstellen
Maria Magdalena – Anlaufstelle Sexarbeitende (Linsebühlstr. 33, St. Gallen, 071 222 30 33, mariamagdalena.ch) – DE/EN/RU/HU/RO. Checkpoint Ostschweiz (Vadianstrasse 38). Beratungsstelle Aids und Sexualität.
Fazit
St. Gallen praktiziert eine zurückhaltende, pragmatische Regulierung. Maria Magdalena ist die zentrale Anlaufstelle und gut vernetzt mit Polizei und Behörden – diese Vermittlungsfunktion ist Gold wert bei Konflikten.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Kantonale Vorschriften ändern sich regelmässig. Vor verbindlichen Entscheidungen verifiziere bitte direkt bei der zuständigen Behörde oder einer Fachstelle.
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