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ZH

Sexarbeit im Kanton Zürich (ZH)

  • Hauptort: Zürich
  • Einwohner: 1'574'000
  • Amtssprache: Deutsch

Überblick

Der Kanton Zürich gilt als einer der liberalsten und gleichzeitig am besten regulierten Standorte für Sexarbeit in der Schweiz. Mit dem 2013 eröffneten Sex-Drive-In Sihlquai-Areal (heute Verrichtungsboxen Depotweg) hat Zürich europaweit Beachtung gefunden. Die geschätzten 4'000 bis 6'000 Sexarbeitenden im Kanton arbeiten überwiegend im Indoor-Bereich (Salons, Etablissements, eigene Wohnungen).

Rechtslage

Sexarbeit ist im Kanton Zürich legal und unterliegt keiner personenbezogenen Bewilligungspflicht. Wer als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter selbständig erwerbstätig ist, muss sich – wie alle Selbständigen – bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden und Steuern entrichten. Bordell-, Salon- und Etablissement-Betreiber benötigen eine kantonale Bewilligung gemäss Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO).

Sperrgebiete & Standortregeln

Strassenprostitution ist nur in eng definierten Zonen erlaubt: Im Niederdorf-Hintergrund (Häringstrasse-Ende) und in der Verrichtungsboxenanlage am Depotweg (Altstetten). Sämtliche Wohnquartiere, der Hauptbahnhof und die Innenstadt sind Sperrgebiete. Indoor-Sexarbeit (Wohnung, Salon) ist von Sperrgebieten nicht betroffen.

Anmeldung & Bewilligungen

EU/EFTA-Bürgerinnen mit Aufenthalt > 90 Tagen brauchen eine L- oder B-Bewilligung beim Migrationsamt Zürich. Bei < 90 Tagen genügt das EU-Online-Meldeverfahren (easyrelease.admin.ch). Drittstaatenangehörige erhalten praktisch keine Arbeitsbewilligung für Sexarbeit, ausser über Familiennachzug, anerkannten Asyl-Status (B/F) oder Niederlassung (C).

Wichtige Anlaufstellen

FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Badenerstrasse 134, 044 436 90 00, fiz-info.ch) – Beratung in 25 Sprachen, juristische Vertretung. Flora Dora (städtische Fachstelle, 044 412 30 30). Checkpoint Zürich (Konradstrasse 1, 044 455 59 10) – kostenlose STI-Tests, PEP/PrEP. Aids-Hilfe Zürich (044 455 59 00).

Fazit

Zürich bietet rechtlich klare Strukturen und ein dichtes Netz an Beratungsstellen. Die Sexarbeit ist anerkannt und steuerbar. Wer hier arbeitet, sollte sich vor Aufnahme der Tätigkeit unbedingt bei der FIZ oder Flora Dora informieren – das spart später Geld und Konflikte mit Behörden.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Kantonale Vorschriften ändern sich regelmässig. Vor verbindlichen Entscheidungen verifiziere bitte direkt bei der zuständigen Behörde oder einer Fachstelle.

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