Kurzübersicht: Was du auf dieser Seite findest
- Bewilligungen & Anmeldung – Was du als EU/EFTA- oder Drittstaaten-Angehörige brauchst.
- Beratungsstellen – Kostenlose, vertrauliche Hilfe in deiner Sprache.
- Wichtige Ämter – Migration, AHV, Gesundheit, kantonale Meldestellen.
- Gesetze – Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Sexarbeit in der Schweiz.
- Notfallnummern – Polizei, Sanität, Opferhilfe.
Sexarbeit in der Schweiz – Grundlagen
Sexarbeit ist in der Schweiz legal, sofern sie freiwillig, von erwachsenen Personen (ab 18 Jahren) und ohne Zwang ausgeübt wird. Sie gilt als selbständige Erwerbstätigkeit – das bedeutet, du bist selbst für Anmeldung, Steuern und Sozialversicherungen verantwortlich.
Die konkreten Regeln (Meldepflicht, Arbeitszonen, Bewilligungen für Etablissements) werden kantonal geregelt. Was in Zürich gilt, ist nicht automatisch dasselbe wie in Bern, Genf oder im Tessin. Im Zweifel wende dich an eine Beratungsstelle in deiner Region (siehe unten).
Voraussetzungen für ausländische Sexarbeiterinnen
EU-/EFTA-Bürgerinnen
Als Staatsangehörige der EU/EFTA kannst du dich auf das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) berufen. Für selbständige Erwerbstätigkeit gilt:
- Bis 90 Tage pro Kalenderjahr: Online-Meldepflicht über das Meldeverfahren des SEM (mindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn).
- Über 90 Tage: Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) beim kantonalen Migrationsamt. Nachweis der selbständigen Tätigkeit erforderlich (z.B. AHV-Anmeldung).
- AHV-Anmeldung: Bei der kantonalen Ausgleichskasse als Selbständige anmelden.
Drittstaaten-Angehörige (Nicht-EU/EFTA)
Für Personen aus Drittstaaten ist es sehr schwierig, legal in der Schweiz Sexarbeit auszuüben. Das frühere Cabaret-Tänzerinnen-Statut (Ausweis L) wurde per 1. Januar 2016 abgeschafft. Bewilligungen werden nur in Ausnahmefällen erteilt (z.B. bei Familiennachzug, Härtefall, Asylstatus mit Arbeitserlaubnis).
Wichtig: Arbeite niemals ohne gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung – das Risiko von Ausweisung, Bussen und Ausbeutung ist hoch. Eine Beratungsstelle (z.B. FIZ, Aspasie, ProCoRe) klärt deine konkrete Situation kostenlos und vertraulich ab.
Anmeldung & Sozialversicherungen
- AHV/IV/EO: Anmeldung als Selbständige bei der kantonalen Ausgleichskasse. Pflicht ab dem ersten Franken Einkommen.
- Krankenversicherung: In der Schweiz obligatorisch. Anmeldung innert 3 Monaten nach Wohnsitznahme.
- Steuern: Selbständige Erwerbstätigkeit muss in der Steuererklärung deklariert werden. Buchhaltung empfohlen (z.B. einfaches Kassenbuch).
- Berufliche Vorsorge (BVG/Säule 2): Für Selbständige freiwillig, aber empfehlenswert.
- Kantonale Meldepflicht: In vielen Kantonen (z.B. ZH, BE, GE) musst du dich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Meldestelle (oft Polizei oder kantonale Fachstelle) registrieren.
Gesundheit & Schutz
- Kostenlose & anonyme HIV-/STI-Tests: Beim Checkpoint oder bei den kantonalen Gesundheitszentren / Beratungsstellen.
- Kondome & Schutzmaterial: Viele Beratungsstellen geben kostenlos Kondome, Gleitmittel und Informationsmaterial ab.
- Impfungen: Hepatitis A/B, HPV werden empfohlen und zum Teil übernommen.
- PrEP & DoxyPEP: Vorbeugende Medikamente gegen HIV bzw. bakterielle STI – frag in einem Checkpoint oder bei deiner Beratungsstelle nach.
- Gewalterfahrung: Du hast Anspruch auf Opferhilfe nach OHG (Opferhilfegesetz) – kostenlos, vertraulich, auch ohne Anzeige.
Kantonale Details: Legalwork-Tool von ProCoRe
Die Regeln unterscheiden sich von Kanton zu Kanton stark. Statt eine eigene (und oft veraltete) Liste zu führen, verweisen wir auf das hervorragende «Legalwork»-Tool von ProCoRe – dem Schweizer Dachverband für die Rechte von Sexarbeitenden:
→ Legalwork-Tool öffnen (DE/FR/IT/EN)
Dort findest du für jeden Kanton: Meldestellen, Bewilligungspflichten, erlaubte Arbeitszonen, kantonale Fachstellen.