Sexarbeit im Kanton Basel-Stadt (BS)
- Hauptort: Basel
- Einwohner: 203'000
- Amtssprache: Deutsch
Überblick
Basel-Stadt ist der einzige Kanton mit beinahe rein städtischem Charakter und einer entsprechend kompakten Sexarbeit-Szene. Geschätzte 800-1'200 Sexarbeitende, fast ausschliesslich Indoor (Salons im Bereich Webergasse, Klybeck, Kleinhüningen). Kein Strassenstrich.
Rechtslage
Sexarbeit ist legal. Keine personenbezogene Bewilligung. Salon- und Bordellbetreiber unterstehen dem Gastgewerbegesetz und brauchen eine Patentbewilligung. Die Sittenpolizei führt regelmässige Kontrollen durch – nicht zur Schikane, sondern zur Verifikation von Alter, Aufenthaltsstatus und freiwilliger Tätigkeit.
Sperrgebiete & Standortregeln
Strassenprostitution im gesamten Kantonsgebiet untersagt – Basel war der erste Schweizer Kanton, der Strassen- vollständig durch Indoor-Prostitution ersetzte (Beschluss 1979). Werbung im öffentlichen Raum (Plakate, Auslagen) ist nur in dafür ausgewiesenen Quartieren zulässig.
Anmeldung & Bewilligungen
Selbstanmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse Basel-Stadt. Salon-Mietverträge sollten schriftlich sein und eine klare Tätigkeitsbeschreibung enthalten. EU/EFTA: Anmeldung beim Migrationsamt Basel-Stadt für Aufenthalte > 3 Monaten.
Wichtige Anlaufstellen
Aliena – Beratungsstelle für Sexarbeitende (Burgweg 7, 061 681 80 00, aliena-bs.ch). Checkpoint Basel (Clarastrasse 4, 061 263 28 28) – HIV/STI-Tests. Frauenklinik USB (Notfall-PEP). Frauenoase – niederschwellige Tagesstruktur.
Fazit
Basel hat eine pragmatische Lösung gefunden: striktes Verbot der Strassenprostitution, dafür liberale Indoor-Regelung. Das Beratungsangebot ist für die Stadtgrösse exzellent. Aliena begleitet auch beim Steuer-Erstkontakt.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Kantonale Vorschriften ändern sich regelmässig. Vor verbindlichen Entscheidungen verifiziere bitte direkt bei der zuständigen Behörde oder einer Fachstelle.
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