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FAQ

FAQ – Häufige Fragen rund um Sexarbeit in der Schweiz

Geprüfte Antworten auf häufige Fragen zur Schweizer Erotikbranche – Recht, Steuern, Sicherheit, Gesundheit, Online-Plattformen.

Brauche ich eine Bewilligung, um als Sexarbeiterin zu arbeiten?

Das hängt vom Kanton ab. Genf, Bern, Neuenburg, Tessin und Wallis kennen eine Meldepflicht oder Registrierung für Sexarbeitende. In Zürich, Basel-Stadt und vielen anderen Kantonen gibt es keine personenbezogene Bewilligung, aber Bordell-, Salon- und Etablissement-Betreiber benötigen Patente. Für Selbständigkeit musst du dich zudem überall bei der AHV als selbständig erwerbend anmelden.

Was sind Sperrgebiete und wo gelten sie?

Sperrgebiete sind Zonen, in denen Strassenprostitution untersagt ist — meist Wohnquartiere, Schulnähe, Spitäler oder Sakralbauten. Die Festlegung erfolgt durch den Kanton oder die Gemeinde. Zürich hat den Strassenstrich auf wenige Strassen begrenzt; Bern erlaubt ihn nur im Bereich Kocherpark; Basel kennt keine offiziellen Sperrgebiete im Innenstadt-Bereich. Innenraum-Sexarbeit (Wohnung, Salon) ist von Sperrgebieten meist nicht betroffen.

Darf ich in meiner Mietwohnung als Sexarbeiterin arbeiten?

Grundsätzlich ja, sofern die Wohnung als Wohnraum vermietet ist und keine übermässige gewerbliche Nutzung vorliegt (Art. 257f OR). Achtung: Viele Mietverträge enthalten Klauseln gegen gewerbliche Nutzung — eine offene Salon-Ankündigung kann zur Kündigung führen. Stockwerkeigentümergemeinschaften können Sexarbeit per Reglement einschränken. Diskrete, einzelne Empfänge sind in der Regel zulässig, ein eingerichteter Salon mit Schaufenster nicht.

Was gilt als Zuhälterei und ist strafbar?

Zuhälterei (Art. 195 StGB) liegt vor, wenn jemand eine Person der Prostitution zuführt, ihre Handlungsfreiheit überwacht oder die Bedingungen ihrer Sexarbeit bestimmt, um daraus Vermögensvorteile zu ziehen. Strafbar ist auch das Festhalten in der Prostitution. Nicht strafbar ist die Vermietung von Räumen zu marktüblichen Preisen oder die Vermittlung gegen einmaliges Honorar. Die Grenzen sind im Einzelfall fliessend — Beratung durch eine Fachstelle (Aspasie, Xenia, FIZ) ist empfohlen.

Ab welchem Alter darf man als Sexarbeiterin arbeiten?

Ab 18 Jahren (Art. 196 StGB). Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt sind in der Schweiz unter Strafe gestellt — sowohl für die anbietende minderjährige Person (Schutzfunktion) als auch insbesondere für den Kunden, der eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren riskiert. Die Schweiz hat die Altersgrenze 2014 von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Muss ich als Sexarbeiterin Steuern zahlen?

Ja. Einkünfte aus Sexarbeit sind vollumfänglich steuerpflichtiges Erwerbseinkommen (Art. 18 DBG). Du musst sie in der Steuererklärung deines Wohnsitz-Kantons deklarieren — als selbständig oder unselbständig erwerbend, je nach Konstellation. Die Steuerverwaltung darf nicht zwischen "ehrbarem" und "unehrbarem" Einkommen unterscheiden. Quittungen, Buchhaltung und Belegsammlung sind Pflicht.

Wie melde ich mich bei der AHV als selbständig erwerbend an?

Bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse deines Wohnsitzes — Online-Formular oder Schalter. Du erhältst eine Mitgliederbestätigung und zahlst Beiträge auf Basis deines deklarierten Jahresgewinns (mindestens CHF 514/Jahr Mindestbeitrag). Selbständige Sexarbeitende können sich freiwillig zusätzlich gegen Unfall (BU/NBU) und Krankheit (Krankentaggeld) versichern. ohne AHV-Anmeldung drohen Nachzahlungen plus Verzugszins.

Bin ich mehrwertsteuerpflichtig?

Nur wenn dein Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt (Art. 10 MWSTG). Sexarbeit ist mehrwertsteuerlich nicht steuerbefreit (anders als ärztliche Leistungen) — du musst dann 8.1 % MWST ausweisen und an die ESTV abführen. Unter der Schwelle bist du von der MWST befreit, solltest aber sauber buchhalten, weil das Steueramt bei Verdacht auf Schwarzarbeit hochrechnen kann.

Welche Berufsauslagen kann ich von den Steuern abziehen?

Geschäftsmässig begründete Aufwendungen sind voll abzugsfähig: Miete des Arbeitsraums (anteilig), Werbung (Inserate, Webseite, Fotoshooting), Arbeitskleidung & Wäsche, Hygieneartikel, Verbrauchsmaterial, Mobiltelefon (geschäftlich), Reisekosten zwischen mehreren Arbeitsorten, Weiterbildung, Buchhalter, Treuhänder. Privatkleidung, Schönheitsoperationen und Ferien sind nicht abzugsfähig.

Was tun bei einem Übergriff oder einer Vergewaltigung?

Sofort Polizei (117) oder Sanität (144) anrufen — auch als Sexarbeiterin hast du den vollen Schutz des Strafrechts (Art. 189/190 StGB, Bundesgerichtsentscheid 2017). Falls du die Polizei nicht direkt rufen willst: Aspasie (Genf), Xenia (Bern), FIZ (Zürich) und ProCoRe begleiten dich anonym, vertraulich und kostenlos. Spuren wenn möglich nicht waschen, Kleidung aufbewahren, Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen — auch ohne Strafanzeige.

Wie schütze ich meine Identität und Privatsphäre?

Trenne strikt Arbeits- und Privatleben: separates Telefon mit Prepaid-SIM, Künstlername, separate Bankverbindung (Postkonto / Neon / Yuh sind diskret), keine Profil-Fotos die in Google-Bildersuche auffindbar sind (Bilder vor Upload spiegeln/croppen, EXIF-Daten löschen). Reverse-Image-Search auf eigene Bilder regelmässig prüfen. WhatsApp-Verschleierungs-Tools wie ContactGuard helfen, die echte Nummer zu schützen.

Wie oft sollte ich STI-Tests machen und wo?

Empfehlung der Checkpoints und SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ: alle 3 Monate ein Komplett-Screening (HIV, Syphilis, Gonorrhoe, Chlamydien, Hepatitis B/C). Kostenlose oder günstige Tests bei: Checkpoint Zürich/Genf/Lausanne/Basel/Lugano, Aspasie Genf, Xenia Bern, Frauen-Nottelefon. Bei sexueller Risikoexposition zusätzlich PEP innert 48 Std. (Notfallaufnahme Spital). HPV-Impfung wird ebenfalls empfohlen.

Wie erkenne ich potenziell gefährliche Kunden?

Warnsignale: aggressive Begrüssung, ablehnende Reaktion auf Sicherheitsfragen, Versuch über vereinbarte Preise/Praktiken zu verhandeln, Alkohol/Drogen-Auffälligkeit, Weigerung, Identität zu zeigen, "nur Cash, keine Quittung"-Druck. Sicherheits-Best-Practices: Telefon-Vorgespräch verlangen, Klarname und Hotelname für Outcalls, Backup-Person über Termin informieren ("Buddy-System"), Notfall-Codewort vereinbaren, Termin in App tracken (Find My / Google Maps Sharing).

Wo und wie darf ich Werbung für meine Dienste machen?

Online auf spezialisierten Plattformen (datehub.ch, ero-page.ch-Profile, eigene Webseite), in einschlägigen Print-Anzeigen und auf eigenen Social-Media-Accounts (mit Plattform-AGB-Vorbehalt — Instagram/TikTok löschen explizite Profile). Verboten ist die Werbung ausserhalb dafür vorgesehener Medien (Plakate, Flugblätter im öffentlichen Raum), in Sperrgebieten und an oder in der Nähe von Schulen. Manche Kantone (z.B. Genf) verlangen eine Kennzeichnungspflicht für Inserate.

Was tun bei ungerechtfertigten oder rufschädigenden Online-Bewertungen?

Rufschädigende oder erfundene Bewertungen erfüllen den Tatbestand der Üblen Nachrede oder Verleumdung (Art. 173/174 StGB) und sind zivil- und strafrechtlich verfolgbar. Schritt 1: Plattform-Meldung (mit Begründung). Schritt 2: Anwalt oder Rechtsschutzversicherung kontaktieren. Schritt 3: Anzeige bei der Polizei. Plattformen wie datehub haben in der Regel klare Lösch-Kriterien; aussereuropäische Plattformen sind schwieriger zu erreichen.

Darf ich Kondompflicht durchsetzen — auch wenn der Kunde mehr zahlt?

Ja, immer. Sexuelle Handlungen ohne dein Einverständnis (auch ungewolltes Entfernen des Kondoms = "Stealthing") sind seit 2024 in der Schweiz als sexuelle Belästigung bzw. Vergewaltigung strafbar (Art. 198/190 StGB, Revision Sexualstrafrecht). Du hast das Recht, jederzeit jede Handlung abzulehnen. Mehrgebote für ungeschützten Verkehr ändern die rechtliche Lage nicht — Stealthing bleibt strafbar, auch nach mündlicher Zustimmung.

Ich komme aus einem EU/EFTA-Land — darf ich in der Schweiz Sexarbeit machen?

Ja, im Rahmen der Personenfreizügigkeit (FZA). Bei einer Erwerbstätigkeit von über 90 Tagen brauchst du eine Aufenthaltsbewilligung (L für ≤ 12 Monate, B für > 12 Monate). Für selbständige Erwerbstätigkeit musst du dich bei der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde anmelden, beim AHV registrieren und ein eigenes Geschäft nachweisen. Bei < 90 Tagen pro Kalenderjahr genügt das Online-Meldeverfahren (EU-Meldeverfahren, easyrelease.admin.ch).

Ich komme aus einem Drittstaat — kann ich legal in der Schweiz Sexarbeit machen?

Sehr eingeschränkt. Drittstaatenangehörige (nicht EU/EFTA) brauchen für jede Erwerbstätigkeit eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung — und für Sexarbeit wird diese in der Regel nicht erteilt (Art. 18 ff. AIG verlangt "wirtschaftliches Interesse"). Aufenthalt mit Touristenvisum + Sexarbeit = Schwarzarbeit + Verletzung des Aufenthaltszwecks. Wer über Familiennachzug, Asyl-Status (B/F) oder Niederlassung (C) bereits hier lebt, darf hingegen Sexarbeit ausüben.

Wo finde ich kostenlose, anonyme Beratung?

Die wichtigsten Anlaufstellen: Aspasie (Genf, FR/EN/ES/PT), Xenia (Bern, DE/EN/RU/ES), FIZ Fachstelle Frauenhandel (Zürich, alle Sprachen), ProCoRe (national, DE/FR/IT), Fleur de Pavé (Lausanne), Antenna MayDay (Tessin), Lysistrada (Solothurn). Themen: Recht, Steuern, Gesundheit, Ausstiegsbegleitung, Übersetzung, juristische Vertretung. Komplette Liste mit Telefonnummern: ero-blog.ch/anlaufstellen.

Was sind PEP und PrEP und wo bekomme ich sie?

PEP (Post-Expositions-Prophylaxe) = Notfall-Medikament nach möglichem HIV-Kontakt, muss innert 48-72 Stunden eingenommen werden (Notfall jeder Spital-Notaufnahme). PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) = präventive Tablette gegen HIV-Infektion, wird seit 2024 unter bestimmten Bedingungen von der Krankenkasse übernommen. Beratung & Verschreibung: Checkpoints, HIV-Sprechstunden Universitätsspitäler, AIDS-Hilfe Schweiz.

Wie versteuere ich OnlyFans-Einkünfte in der Schweiz?

OnlyFans-Einnahmen sind steuerpflichtiges Erwerbseinkommen (Art. 18 DBG) — egal ob aus Hobby oder professionell. Auszahlungen erfolgen meist via SEPA oder Paxum, müssen vollständig deklariert werden. Bei Jahresumsatz > CHF 100'000 gilt MWST-Pflicht (8.1 %). OnlyFans selbst behält keine Schweizer Steuer ein. Empfehlung: ab CHF 20'000 Umsatz Treuhänder einschalten, monatliche Buchhaltung führen, alle Plattform-Auszahlungen dokumentieren.

Was muss ich auf meiner eigenen Webseite rechtlich beachten?

Pflichtangaben: vollständiges Impressum (Art. 322a StGB / Art. 3 UWG): Name, Adresse, Kontakt — auch bei Künstlernamen muss eine zustellfähige Adresse im Impressum stehen (kann Postfach oder Geschäftsadresse sein). Datenschutzerklärung gemäss revDSG (seit 2023 Pflicht). Cookie-Banner bei Tracking. Altersverifikation (mindestens Klick-Bestätigung) bei expliziten Inhalten. Bezahlinhalte (z.B. Preisliste) klar deklariert, AGB für Buchungen empfehlenswert.

Jemand verwendet meine Bilder für Fake-Profile — was kann ich tun?

Drei Rechtsschutz-Pfade: (1) Recht am eigenen Bild (Art. 28 ZGB) — Persönlichkeitsverletzung, Unterlassungsklage. (2) Urheberrecht (URG) — wenn du die Bilder selbst gemacht hast, hast du Urheberrechte. (3) revDSG — unrechtmässige Bearbeitung von Personendaten (Bild = Personendatum). Praktisch: Plattform-Meldung (DMCA-Notice), notfalls Anwalt (kostengünstige Erstberatung über Aspasie/Xenia/FIZ), bei Sextortion zusätzlich Polizei.

Darf ich als Kunde in der Schweiz legal Sexarbeit buchen?

Ja — der Konsum sexueller Dienstleistungen Erwachsener ist in der Schweiz legal. Kein Sexkaufverbot (anders als Schweden, Norwegen, Frankreich). Strafbar machst du dich nur, wenn die Person minderjährig ist (Art. 196 StGB, bis 3 Jahre Freiheitsstrafe), Opfer von Menschenhandel ist (du hättest erkennen müssen, dass eine Zwangslage vorliegt), oder wenn Stealthing/Übergriffe stattfinden. Diskretion und Quittungs-Verzicht sind verbreitet, aber kein Recht.

Wie erkenne ich, ob jemand möglicherweise Opfer von Zwangsprostitution ist?

Indizien: die Person spricht keine Landessprache und kennt ihre Adresse nicht, ihr Pass wird angeblich "von der Chefin" verwahrt, sie kann Termine nicht selbst bestimmen, sie reagiert ängstlich/eingeschüchtert, ein Dritter sitzt im Auto vor dem Hotel, die Preise sind ungewöhnlich tief und nicht verhandelbar. Verdachtsmomente unbedingt melden: ACT212 (national 0800 212 212), FIZ Zürich (044 436 90 00) — anonym möglich. Wegsehen ist Mitschuld.

Darf ich beim Termin Fotos oder Videos machen?

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der sexarbeitenden Person und nur für privaten Gebrauch (Art. 28 ZGB / Art. 179quater StGB — Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte). Heimliche Aufnahmen oder Verbreitung sind Straftaten (bis 3 Jahre Freiheitsstrafe nach Revision 2024). Bei Verstoss: zivil- und strafrechtliche Folgen plus Schadenersatz. Best Practice: Handy weg, Vertrauen ist die Grundlage des Geschäfts.

Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Anwalt.