Steuern & Sozialversicherung
Steuerpflicht, AHV-Anmeldung und Buchhaltung für Sexarbeitende.
Fragen in diesem Bereich
Muss ich als Sexarbeiterin Steuern zahlen?
Ja. Einkünfte aus Sexarbeit sind vollumfänglich steuerpflichtiges Erwerbseinkommen (Art. 18 DBG). Du musst sie in der Steuererklärung deines Wohnsitz-Kantons deklarieren — als selbständig oder unselbständig erwerbend, je nach Konstellation. Die Steuerverwaltung darf nicht zwischen "ehrbarem" und "unehrbarem" Einkommen unterscheiden. Quittungen, Buchhaltung und Belegsammlung sind Pflicht.
Wie melde ich mich bei der AHV als selbständig erwerbend an?
Bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse deines Wohnsitzes — Online-Formular oder Schalter. Du erhältst eine Mitgliederbestätigung und zahlst Beiträge auf Basis deines deklarierten Jahresgewinns (mindestens CHF 514/Jahr Mindestbeitrag). Selbständige Sexarbeitende können sich freiwillig zusätzlich gegen Unfall (BU/NBU) und Krankheit (Krankentaggeld) versichern. ohne AHV-Anmeldung drohen Nachzahlungen plus Verzugszins.
Bin ich mehrwertsteuerpflichtig?
Nur wenn dein Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt (Art. 10 MWSTG). Sexarbeit ist mehrwertsteuerlich nicht steuerbefreit (anders als ärztliche Leistungen) — du musst dann 8.1 % MWST ausweisen und an die ESTV abführen. Unter der Schwelle bist du von der MWST befreit, solltest aber sauber buchhalten, weil das Steueramt bei Verdacht auf Schwarzarbeit hochrechnen kann.
Welche Berufsauslagen kann ich von den Steuern abziehen?
Geschäftsmässig begründete Aufwendungen sind voll abzugsfähig: Miete des Arbeitsraums (anteilig), Werbung (Inserate, Webseite, Fotoshooting), Arbeitskleidung & Wäsche, Hygieneartikel, Verbrauchsmaterial, Mobiltelefon (geschäftlich), Reisekosten zwischen mehreren Arbeitsorten, Weiterbildung, Buchhalter, Treuhänder. Privatkleidung, Schönheitsoperationen und Ferien sind nicht abzugsfähig.
Weitere Themen
Recht & Bewilligungen
Bewilligungspflicht, Sperrgebiete, kantonale Unterschiede in der Schweiz.
Sicherheit & Schutz
Persönliche Sicherheit, Notfallnummern und Schutz vor Übergriffen.
Arbeitspraxis
Werbung, Preisgestaltung, Hausrecht und Umgang mit Kunden.
Migration & Aufenthalt
EU/EFTA, Drittstaaten, Meldepflicht für ausländische Sexarbeitende.
Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Anwalt.