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FAQ

Arbeitspraxis

Werbung, Preisgestaltung, Hausrecht und Umgang mit Kunden.

Fragen in diesem Bereich

Wo und wie darf ich Werbung für meine Dienste machen?

Online auf spezialisierten Plattformen (datehub.ch, ero-page.ch-Profile, eigene Webseite), in einschlägigen Print-Anzeigen und auf eigenen Social-Media-Accounts (mit Plattform-AGB-Vorbehalt — Instagram/TikTok löschen explizite Profile). Verboten ist die Werbung ausserhalb dafür vorgesehener Medien (Plakate, Flugblätter im öffentlichen Raum), in Sperrgebieten und an oder in der Nähe von Schulen. Manche Kantone (z.B. Genf) verlangen eine Kennzeichnungspflicht für Inserate.

Was tun bei ungerechtfertigten oder rufschädigenden Online-Bewertungen?

Rufschädigende oder erfundene Bewertungen erfüllen den Tatbestand der Üblen Nachrede oder Verleumdung (Art. 173/174 StGB) und sind zivil- und strafrechtlich verfolgbar. Schritt 1: Plattform-Meldung (mit Begründung). Schritt 2: Anwalt oder Rechtsschutzversicherung kontaktieren. Schritt 3: Anzeige bei der Polizei. Plattformen wie datehub haben in der Regel klare Lösch-Kriterien; aussereuropäische Plattformen sind schwieriger zu erreichen.

Darf ich Kondompflicht durchsetzen — auch wenn der Kunde mehr zahlt?

Ja, immer. Sexuelle Handlungen ohne dein Einverständnis (auch ungewolltes Entfernen des Kondoms = "Stealthing") sind seit 2024 in der Schweiz als sexuelle Belästigung bzw. Vergewaltigung strafbar (Art. 198/190 StGB, Revision Sexualstrafrecht). Du hast das Recht, jederzeit jede Handlung abzulehnen. Mehrgebote für ungeschützten Verkehr ändern die rechtliche Lage nicht — Stealthing bleibt strafbar, auch nach mündlicher Zustimmung.

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Weitere Themen

Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Anwalt.