Konsent (Einverständnis, engl. consent) bezeichnet die aktive, freiwillige und revozierbare Zustimmung aller Beteiligten zu einer sexuellen Handlung. Das Konzept hat im Schweizer Sexualstrafrecht mit der Revision 2024 erstmals explizite Bedeutung erhalten.
Konsent gilt als nicht gegeben, wenn die Person:
- nicht zustimmen kann (Schlaf, Bewusstlosigkeit, schwere Trunkenheit, geistige Beeinträchtigung)
- unter Druck oder Drohung steht
- aus Schreck erstarrt ("Freezing") oder schweigt
- nicht erwachsen ist (unter 16 generell, unter 18 bei Entgelt)
In der Sexarbeit ist die vereinbarte Dienstleistung der Rahmen — Handlungen darüber hinaus brauchen erneuten Konsent. Stealthing und Übergriffe trotz Vereinbarung bleiben strafbar.