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Recht & Gesetz

Stealthing

Heimliches Entfernen oder Beschädigen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr — seit 2024 strafbar.

Auch bekannt als: Kondom-Entfernung

Stealthing bezeichnet das heimliche Entfernen, Beschädigen oder Nicht-Aufsetzen eines Kondoms gegen den ausdrücklichen Willen des Sexualpartners. Die Schweiz hat mit der Revision des Sexualstrafrechts (1. Juli 2024) Stealthing explizit als sexuelle Handlung ohne Einverständnis qualifiziert — strafbar als sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB) bis Vergewaltigung (Art. 190 StGB), je nach Konstellation.

Für Sexarbeitende bedeutet das: Mehrgebote oder Drohungen für ungeschützten Verkehr ändern die Rechtslage nicht. Wer Kondompflicht durchsetzt, handelt jederzeit rechtmässig. Stealthing-Fälle gehören angezeigt — Beratungsstellen begleiten den Prozess.

Siehe auch

  • Konsent — Aktive, freiwillige und revozierbare Zustimmung zu sexuellen Handlungen — Voraussetzung jeder legitimen Sexualität.
  • Sexualstrafrecht-Revision 2024 — Schweizer Reform per 1. Juli 2024: erweiterte Definition von Vergewaltigung, Stealthing strafbar, "Nein heisst Nein"-Modell.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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