Stealthing bezeichnet das heimliche Entfernen, Beschädigen oder Nicht-Aufsetzen eines Kondoms gegen den ausdrücklichen Willen des Sexualpartners. Die Schweiz hat mit der Revision des Sexualstrafrechts (1. Juli 2024) Stealthing explizit als sexuelle Handlung ohne Einverständnis qualifiziert — strafbar als sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB) bis Vergewaltigung (Art. 190 StGB), je nach Konstellation.
Für Sexarbeitende bedeutet das: Mehrgebote oder Drohungen für ungeschützten Verkehr ändern die Rechtslage nicht. Wer Kondompflicht durchsetzt, handelt jederzeit rechtmässig. Stealthing-Fälle gehören angezeigt — Beratungsstellen begleiten den Prozess.