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Recht & Gesetz

Sexualstrafrecht-Revision 2024

Schweizer Reform per 1. Juli 2024: erweiterte Definition von Vergewaltigung, Stealthing strafbar, "Nein heisst Nein"-Modell.

Auch bekannt als: Sexualstrafrecht, Nur Ja heisst Ja, Zustimmungslösung

Die Revision des Sexualstrafrechts trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Wesentliche Neuerungen:

  • Erweiterung des Vergewaltigungstatbestands: Auch Männer und nicht-vaginale Eindringungen sind erfasst
  • Nein-heisst-Nein: Zentral ist die Missachtung des entgegenstehenden Willens — Schweigen oder Erstarren ("Freezing") gilt als Nein
  • Stealthing ausdrücklich strafbar
  • Cyber-Sexualdelikte: Versenden ungewollter Nacktbilder ("Dickpics") als sexuelle Belästigung erfasst
  • Erhöhte Strafen bei Tätergruppen und besonders verletzlichen Opfern

Für Sexarbeitende ist die Reform ein wichtiger Schutzgewinn: Auch innerhalb eines vereinbarten Termins gilt jeder Akt nur als zustimmungsfähig, wenn die Zustimmung tatsächlich vorliegt.

Siehe auch

  • Stealthing — Heimliches Entfernen oder Beschädigen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr — seit 2024 strafbar.
  • Konsent — Aktive, freiwillige und revozierbare Zustimmung zu sexuellen Handlungen — Voraussetzung jeder legitimen Sexualität.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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