Die Revision des Sexualstrafrechts trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Wesentliche Neuerungen:
- Erweiterung des Vergewaltigungstatbestands: Auch Männer und nicht-vaginale Eindringungen sind erfasst
- Nein-heisst-Nein: Zentral ist die Missachtung des entgegenstehenden Willens — Schweigen oder Erstarren ("Freezing") gilt als Nein
- Stealthing ausdrücklich strafbar
- Cyber-Sexualdelikte: Versenden ungewollter Nacktbilder ("Dickpics") als sexuelle Belästigung erfasst
- Erhöhte Strafen bei Tätergruppen und besonders verletzlichen Opfern
Für Sexarbeitende ist die Reform ein wichtiger Schutzgewinn: Auch innerhalb eines vereinbarten Termins gilt jeder Akt nur als zustimmungsfähig, wenn die Zustimmung tatsächlich vorliegt.