Sexarbeit bezeichnet das selbstbestimmte Anbieten sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt durch Erwachsene. Der Begriff wurde in den 1980er-Jahren von der internationalen Sexworker-Bewegung etabliert, um die Tätigkeit als Erwerbsarbeit zu rahmen und sich vom moralisch aufgeladenen Begriff "Prostitution" abzugrenzen.
In der Schweiz ist Sexarbeit seit 1942 legal und bundesgerichtlich als anerkannte Erwerbstätigkeit eingestuft (BGE 137 III 593). Sexarbeitende geniessen alle Grundrechte, sind steuerpflichtig und können sich bei der AHV als selbständig erwerbend anmelden.
Strafbar bleiben Zuhälterei (Art. 195 StGB), Förderung der Prostitution Minderjähriger (Art. 196 StGB) und Menschenhandel (Art. 182 StGB).