Menschenhandel nach Art. 182 StGB ist die Anwerbung, der Transport oder die Beherbergung einer Person unter Ausnutzung einer Zwangslage zum Zweck sexueller Ausbeutung, Ausbeutung der Arbeitskraft oder Organentnahme. Strafdrohung: Freiheitsstrafe bis 20 Jahre.
Wer Verdacht auf Menschenhandel hat (etwa bei Sexarbeitenden, die ihre Adresse nicht kennen, kein Geld erhalten oder von Dritten kontrolliert werden), kann sich anonym melden bei FIZ Zürich (044 436 90 00) oder ACT212 (0800 212 212).
Auch Kunden können sich strafbar machen, wenn sie eine Zwangslage erkennen müssten und trotzdem die Dienste in Anspruch nehmen.