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Business & Steuern

AHV-Anmeldung

Pflichtanmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse für jede selbständige Erwerbstätigkeit.

Auch bekannt als: AHV, Selbständig erwerbend

Wer in der Schweiz selbständig erwerbend ist — auch in der Sexarbeit — muss sich bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse anmelden. Die Anmeldung erfolgt online oder am Schalter, mit Steuererklärung-Formular und ggf. Buchhaltungsnachweis.

Beiträge: Mindestens CHF 514/Jahr (Stand 2025), darüber proportional zum deklarierten Gewinn. Fakultativ erweiterbar mit BU/NBU (Unfall) und Krankentaggeld-Versicherung.

Ohne AHV-Anmeldung drohen Nachzahlungen plus Verzugszins, im Alter dann Ergänzungsleistungen statt eigener Rente. Beratungsstellen wie Xenia, Aspasie, Lysistrada helfen bei der Erstanmeldung.

Siehe auch

  • MWST-Pflicht — In der Schweiz ab CHF 100'000 Jahresumsatz — gilt auch für Sexarbeit.
  • Sexarbeit — Selbstbestimmtes Anbieten sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt — in der Schweiz seit 1942 legal.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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