Wer in der Schweiz selbständig erwerbend ist — auch in der Sexarbeit — muss sich bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse anmelden. Die Anmeldung erfolgt online oder am Schalter, mit Steuererklärung-Formular und ggf. Buchhaltungsnachweis.
Beiträge: Mindestens CHF 514/Jahr (Stand 2025), darüber proportional zum deklarierten Gewinn. Fakultativ erweiterbar mit BU/NBU (Unfall) und Krankentaggeld-Versicherung.
Ohne AHV-Anmeldung drohen Nachzahlungen plus Verzugszins, im Alter dann Ergänzungsleistungen statt eigener Rente. Beratungsstellen wie Xenia, Aspasie, Lysistrada helfen bei der Erstanmeldung.