In der Schweiz besteht MWST-Pflicht ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 (Art. 10 MWSTG). Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit, einschliesslich Sexarbeit, OnlyFans und Cam-Einkünfte. Sexarbeit ist mehrwertsteuerlich nicht steuerbefreit (anders als ärztliche Leistungen).
MWST-Satz auf Sexarbeit: 8.1 % (Normalsatz). Bei MWST-Pflicht: monatliche oder vierteljährliche Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Vorsteuerabzug auf Geschäftsauslagen möglich.
Wer absehbar die Schwelle überschreitet, sollte einen Treuhänder einschalten — nachträgliche Abrechnungen sind aufwendig und teuer.