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Business & Steuern

MWST-Pflicht

In der Schweiz ab CHF 100'000 Jahresumsatz — gilt auch für Sexarbeit.

Auch bekannt als: Mehrwertsteuer-Pflicht, MwSt

In der Schweiz besteht MWST-Pflicht ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 (Art. 10 MWSTG). Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit, einschliesslich Sexarbeit, OnlyFans und Cam-Einkünfte. Sexarbeit ist mehrwertsteuerlich nicht steuerbefreit (anders als ärztliche Leistungen).

MWST-Satz auf Sexarbeit: 8.1 % (Normalsatz). Bei MWST-Pflicht: monatliche oder vierteljährliche Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Vorsteuerabzug auf Geschäftsauslagen möglich.

Wer absehbar die Schwelle überschreitet, sollte einen Treuhänder einschalten — nachträgliche Abrechnungen sind aufwendig und teuer.

Siehe auch

  • AHV-Anmeldung — Pflichtanmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse für jede selbständige Erwerbstätigkeit.
  • OnlyFans — Britische Subscription-Plattform für selbst-produzierte (oft erotische) Inhalte mit direkter Monetarisierung.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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