Ein Sperrgebiet ist eine örtlich definierte Zone, in der Strassenprostitution per kantonaler oder kommunaler Verordnung untersagt ist. Typische Sperrgebiete: Wohnquartiere, Schulnähe, Spitäler, Sakralbauten, Bahnhofsumgebung.
In Zürich ist Strassenprostitution nur in eng definierten Zonen erlaubt (Häringstrasse, Verrichtungsboxen Depotweg). Bern erlaubt sie nur im Kocherpark-Bereich. Basel, Tessin und viele Landkantone untersagen Strassenprostitution vollständig im gesamten Kantonsgebiet.
Indoor-Sexarbeit (Wohnung, Salon) ist von Sperrgebieten in der Regel nicht betroffen.