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Recht & Gesetz

Sperrgebiet

Vom Kanton oder Gemeinde definierte Zone, in der Strassenprostitution untersagt ist.

Auch bekannt als: Sperrzone, Verbotszone

Ein Sperrgebiet ist eine örtlich definierte Zone, in der Strassenprostitution per kantonaler oder kommunaler Verordnung untersagt ist. Typische Sperrgebiete: Wohnquartiere, Schulnähe, Spitäler, Sakralbauten, Bahnhofsumgebung.

In Zürich ist Strassenprostitution nur in eng definierten Zonen erlaubt (Häringstrasse, Verrichtungsboxen Depotweg). Bern erlaubt sie nur im Kocherpark-Bereich. Basel, Tessin und viele Landkantone untersagen Strassenprostitution vollständig im gesamten Kantonsgebiet.

Indoor-Sexarbeit (Wohnung, Salon) ist von Sperrgebieten in der Regel nicht betroffen.

Siehe auch

  • Strassenstrich — Anbieten sexueller Dienstleistungen im öffentlichen Strassenraum.
  • Verrichtungsbox — Betreute, sichere Anlage für Strassenprostitution mit baulich getrennten Boxen für Auto-Verkehr.
  • Salon — Etablissement mit mehreren Sexarbeitenden unter einem Dach, oft mit Empfangs- und Sicherheitspersonal.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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