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Recht & Gesetz

Strassenstrich

Anbieten sexueller Dienstleistungen im öffentlichen Strassenraum.

Auch bekannt als: Strassenprostitution, Strich

Der Strassenstrich bezeichnet das Anbieten sexueller Dienstleistungen im öffentlichen Strassenraum. In der Schweiz nur noch in eng begrenzten Zonen erlaubt (Sperrgebiete schliessen ihn fast überall aus). Anders als Indoor-Sexarbeit ist der Strassenstrich besonders prekär — höhere Risiken durch fehlende Selektion der Klientel, Kälte, mangelnde Hygiene-Möglichkeiten.

Beratungsstellen wie Flora Dora (Zürich), Aspasie (Genf), Xenia (Bern) und Fleur de Pavé (Lausanne) betreiben mobile Anlaufpunkte direkt am Strassenstrich.

Siehe auch

  • Verrichtungsbox — Betreute, sichere Anlage für Strassenprostitution mit baulich getrennten Boxen für Auto-Verkehr.
  • Sperrgebiet — Vom Kanton oder Gemeinde definierte Zone, in der Strassenprostitution untersagt ist.
  • Flora Dora — Städtische Beratungsstelle Zürich für Sexarbeitende auf dem Strassenstrich.
  • Aspasie — Genfer Beratungsstelle für Sexarbeitende, gegründet 1982 — älteste der Schweiz.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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