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FAQ

Online & Plattformen

OnlyFans, Cam-Sites, eigene Webseite — was gilt in der Schweiz?

Fragen in diesem Bereich

Wie versteuere ich OnlyFans-Einkünfte in der Schweiz?

OnlyFans-Einnahmen sind steuerpflichtiges Erwerbseinkommen (Art. 18 DBG) — egal ob aus Hobby oder professionell. Auszahlungen erfolgen meist via SEPA oder Paxum, müssen vollständig deklariert werden. Bei Jahresumsatz > CHF 100'000 gilt MWST-Pflicht (8.1 %). OnlyFans selbst behält keine Schweizer Steuer ein. Empfehlung: ab CHF 20'000 Umsatz Treuhänder einschalten, monatliche Buchhaltung führen, alle Plattform-Auszahlungen dokumentieren.

Was muss ich auf meiner eigenen Webseite rechtlich beachten?

Pflichtangaben: vollständiges Impressum (Art. 322a StGB / Art. 3 UWG): Name, Adresse, Kontakt — auch bei Künstlernamen muss eine zustellfähige Adresse im Impressum stehen (kann Postfach oder Geschäftsadresse sein). Datenschutzerklärung gemäss revDSG (seit 2023 Pflicht). Cookie-Banner bei Tracking. Altersverifikation (mindestens Klick-Bestätigung) bei expliziten Inhalten. Bezahlinhalte (z.B. Preisliste) klar deklariert, AGB für Buchungen empfehlenswert.

Jemand verwendet meine Bilder für Fake-Profile — was kann ich tun?

Drei Rechtsschutz-Pfade: (1) Recht am eigenen Bild (Art. 28 ZGB) — Persönlichkeitsverletzung, Unterlassungsklage. (2) Urheberrecht (URG) — wenn du die Bilder selbst gemacht hast, hast du Urheberrechte. (3) revDSG — unrechtmässige Bearbeitung von Personendaten (Bild = Personendatum). Praktisch: Plattform-Meldung (DMCA-Notice), notfalls Anwalt (kostengünstige Erstberatung über Aspasie/Xenia/FIZ), bei Sextortion zusätzlich Polizei.

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Weitere Themen

Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Anwalt.