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BE

Sexarbeit im Kanton Bern (BE)

  • Hauptort: Bern
  • Einwohner: 1'051'000
  • Amtssprache: Deutsch, Französisch

Überblick

Der Kanton Bern hat 2013 ein eigenes Prostitutionsgesetz (ProstG) erlassen, eines der detailliertesten der Schweiz. Es regelt sowohl die Tätigkeit der Sexarbeitenden als auch der Salon- und Bordellbetreiber. Bern unterhält mit "Xenia" eine der ältesten und renommiertesten Beratungsstellen Europas (seit 1985).

Rechtslage

Sexarbeit ist legal, Sexarbeitende müssen sich beim kantonalen Migrationsdienst MIDI registrieren – diese Registrierung ist anonym (nur intern), dient der Kontrolle des Schutzes und der Verhinderung von Menschenhandel. Salon-Betreiber benötigen eine Bewilligung der Kantonspolizei. Es gilt eine Mindestaltersgrenze von 18 Jahren (Bundesrecht) und eine zwingende Aufklärung über Beratungsstellen.

Sperrgebiete & Standortregeln

Strassenprostitution ist auf den Bereich um den Kocherpark beschränkt (zentral, gut zugänglich, mit Sicherheitspersonal). Andernorts in der Innenstadt und in Wohngebieten verboten. Bern unterhält dort betreute Verrichtungsboxen (Boxen Werkhof) – ein Modell ähnlich wie Zürich-Depotweg.

Anmeldung & Bewilligungen

Vor Aufnahme der Tätigkeit: Pflichtberatung bei Xenia oder einer anerkannten Fachstelle. AHV-Anmeldung bei der Ausgleichskasse Bern. EU/EFTA-Aufenthalt über die Migrationsdienste (Polizei- und Militärdirektion). Drittstaaten: praktisch ausgeschlossen.

Wichtige Anlaufstellen

Xenia – Fachstelle Sexarbeit (Effingerstrasse 8, 031 311 97 21, xenia.ch) – Beratung in DE/FR/IT/EN/ES/RU. Frauenklinik Inselspital (Notfall-PEP). Aids Hilfe Bern (031 390 36 36). Anlauf- und Beratungsstelle für Migrantinnen (FIZ-Vertretung).

Fazit

Berns Modell mit Pflichtregistrierung wird kontrovers diskutiert: Befürworter sehen Schutz vor Menschenhandel, Kritiker befürchten Stigmatisierung. Praktisch funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Xenia und Behörden gut. Wer ehrlich arbeitet, hat hier wenig zu befürchten.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Kantonale Vorschriften ändern sich regelmässig. Vor verbindlichen Entscheidungen verifiziere bitte direkt bei der zuständigen Behörde oder einer Fachstelle.

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