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LU

Sexarbeit im Kanton Luzern (LU)

  • Hauptort: Luzern
  • Einwohner: 420'000
  • Amtssprache: Deutsch

Überblick

Der Kanton Luzern verzeichnet vor allem in der Stadt Luzern und um den Sempachersee eine relevante Sexarbeit-Szene. Etwa 400-600 Sexarbeitende, fast ausschliesslich Indoor (Salons, Apartments).

Rechtslage

Sexarbeit ist legal, ohne kantonale Personenregistrierung. Salonbetrieb erfordert eine Bewilligung gemäss Übertretungsstrafgesetz und Gastgewerbegesetz. Die Stadtpolizei führt Kontrollen durch.

Sperrgebiete & Standortregeln

Strassenprostitution ist in der Stadt Luzern verboten. Salons sind in Wohnzonen nicht zulässig, in Misch- und Gewerbezonen mit Auflagen.

Anmeldung & Bewilligungen

AHV-Ausgleichskasse Luzern. Migrationsamt Luzern für EU/EFTA-Aufenthaltsbewilligungen.

Wichtige Anlaufstellen

Marylin Beratungsstelle (Bundesplatz 14, Luzern, 041 360 31 31) – DE/EN/HU/RO/RU. Checkpoint Luzern (Hirschmattstrasse 36). Aidshilfe Zentralschweiz.

Fazit

Luzerns Regulierung ist mild, der Vollzug zurückhaltend. Marylin bietet niederschwellige Beratung und Begleitung zu Behörden. Das touristische Umfeld bringt zahlende Klientel, aber auch erhöhte mediale Aufmerksamkeit.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Kantonale Vorschriften ändern sich regelmässig. Vor verbindlichen Entscheidungen verifiziere bitte direkt bei der zuständigen Behörde oder einer Fachstelle.

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