Überblick
Tourismus-geprägt mit saisonalen Schwankungen (Davos, St. Moritz, Arosa). Ausserhalb der Saison eher kleine Szene, in Hochsaison erhöhte Nachfrage. Ca. 150-300 aktive Sexarbeitende.
Rechtslage
Sexarbeit ist legal. Keine spezielle kantonale Gesetzgebung; allgemeine Polizei- und Gewerbevorschriften.
Sperrgebiete & Standortregeln
Strassenprostitution verboten. Salons in Wohnzonen nicht zulässig.
Anmeldung & Bewilligungen
SVA Graubünden für AHV. Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden.
Wichtige Anlaufstellen
Frauenhaus Graubünden (081 252 38 02, Notfallunterkunft). Aids-Hilfe Graubünden (081 252 49 00). Bei Bedarf Verweis auf Maria Magdalena St. Gallen.
ProCoRe – Prostitution Collective Reflexion
CH
Schweizer Dachverband der Beratungsstellen und Selbstorganisationen im Bereich Sexarbeit. Politische Interessenvertretung, Forschung, Publikationen und das «Legalwork»-Tool für kantonale Rechtsfragen.
✓ Verifiziert: 24. April 2026
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Fazit
Graubünden ist saisonabhängig. Wer in Davos zu Grossanlässen (WEF) arbeiten will, sollte vorab die L-Bewilligung klären – dort sind Behörden besonders aufmerksam wegen internationaler Aufmerksamkeit.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Kantonale Vorschriften ändern sich regelmässig. Vor verbindlichen Entscheidungen verifiziere bitte direkt bei der zuständigen Behörde oder einer Fachstelle.
Stand: 21. August 2026
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