Baden, Aargau – Es ist einer der schockierendsten Fälle von Kinderprostitution der letzten Jahre: Im Juni 2025 verurteilte das Bezirksgericht Baden eine 60-jährige Bordellbesitzerin zu 4 Jahren und 4 Monaten Haft. Ihr Verbrechen? Sie beschäftigte eine 16-jährige Prostituierte in ihrem Etablissement – und kassierte die Hälfte der Einnahmen!

Das Mädchen musste während drei Aufenthalten in der Schweiz rund 70 Freier bedienen und "erwirtschaftete" über 8000 Franken. Von dem Geld sah sie keinen Rappen – alles ging an einen Zuhälter in Ungarn, der sie mit der perfiden "Loverboy-Masche" in die Schweiz gelockt hatte.

Vom Kinderheim auf den Budapester Strassenstrich Die Geschichte des Mädchens liest sich wie ein Albtraum: Aus dem Kinderheim weggelaufen, landete sie auf dem Kinder- und Jugendstrassenstrich in Budapest. Dort wartete bereits ein Mann, der sie mit falschen Versprechungen ködern sollte.

Die Staatsanwaltschaft nennt es "besonders perfide": Der mutmassliche Zuhälter setzte die Loverboy-Masche ein – er nahm das Mädchen bei sich auf, versprach ihr die grosse Liebe und ein besseres Leben. Stattdessen überwies er sie mehrmals in die Schweiz, wo sie im Aargauer Bordell für jeweils ein paar Wochen anschaffen musste.

"Die Hälfte gehört dem Haus!" Die Regeln waren knallhart: 50 Prozent der Einnahmen gingen direkt an die Bordellbesitzerin. Die andere Hälfte musste das Mädchen an ihren "Lover" in Ungarn überweisen – den Mann, der sie ausgebeutet hatte.

Die 16-Jährige reiste mit dem Ausweis ihrer Schwägerin ein. Doch die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: "Die Minderjährigkeit ergab sich zweifelsfrei aus dem äusseren Erscheinungsbild."

"Sie wusste es – und inserierte trotzdem!" Die Bordellbesitzerin behauptete vor Gericht, sie habe nicht gewusst, dass das Mädchen minderjährig war. Der Ausweis habe etwas anderes gesagt. Das Gericht glaubte ihr nicht.

Zwei Rezeptionistinnen des Bordells sagten aus: Die Chefin habe sehr wohl über das Alter Bescheid gewusst. Mehr noch: In Inseraten wurde das Mädchen bewusst als "jung" angepriesen. Im Etablissement selbst wurde Freiern gegenüber offen erwähnt, dass sie 16 Jahre alt war.

Das Resultat? Mehrere Freier der Teenagerin wurden bereits per Strafbefehl verurteilt – sie mussten Bussen und Genugtuungen zahlen.

Zweites minderjähriges Mädchen aufgegriffen Der Fall wurde noch brisanter, als die Polizei im selben Bordell ein zweites minderjähriges Mädchen aufgriff. Es hatte erst ein paar Tage dort gearbeitet. Auch hier macht die Staatsanwaltschaft den gleichen Zuhälter aus Ungarn verantwortlich.

Die Aargauer Polizei handelte 2023 nach einem Hinweis aus der Bevölkerung. Adrian Schuler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft: "Die Bevölkerung war aufmerksam und hat die Behörden informiert. So sind wir auf den Missbrauch aufmerksam geworden."

Landesverweis und 12'000 Franken Genugtuung Das Bezirksgericht Baden sprach die Bordellbesitzerin erstinstanzlich schuldig:

⚖️ 4 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe 🚫 Landesverweis 💰 12'000 Franken Genugtuung für das Opfer Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Das Urteil kann ans Aargauer Obergericht weitergezogen werden.

In Ungarn läuft Verfahren gegen Zuhälter Der mutmassliche Zuhälter und ein Komplize werden in Ungarn strafrechtlich verfolgt. Man arbeite gut mit den ausländischen Behörden zusammen, so die Staatsanwaltschaft. Das Ziel: Solche Fälle dürfen sich nicht wiederholen.

Wie geht es dem Mädchen heute? Sie gab vor Gericht an, noch nicht bereit für eine Therapie zu sein. Doch es gibt einen Hoffnungsschimmer: Sie lernt Deutsch und beginnt bald ein Praktikum in einer Kindertagesstätte.

Fazit: Baden macht Ernst mit Kinderprostitution. 4 Jahre Knast, Landesverweis und 12'000 Franken Genugtuung – das Signal ist klar: Wer Minderjährige ausbeutet, zahlt den Preis!