Ein Etablissement ist der amtliche Sammelbegriff für gewerbliche Betriebe, in denen Sexdienstleistungen angeboten werden — unabhängig davon, ob sie sich als "Salon", "Bordell", "Massageinstitut" oder "Bar" bezeichnen. Massgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit, nicht das Aushängeschild.
Etablissements unterstehen kantonalem Bewilligungsrecht. In Zürich, Basel, Bern u.a. ist eine ausdrückliche Patentbewilligung erforderlich. Die Behörden kontrollieren regelmässig: Brandschutz, Mindestalter, Aufenthaltsstatus der Sexarbeitenden, Freiwilligkeit der Tätigkeit.