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Arbeitspraxis

Etablissement

Sammelbegriff für Salon-, Bordell- und Massageinstitut-Betriebe mit Sexdienstleistungen.

Auch bekannt als: Bordell

Ein Etablissement ist der amtliche Sammelbegriff für gewerbliche Betriebe, in denen Sexdienstleistungen angeboten werden — unabhängig davon, ob sie sich als "Salon", "Bordell", "Massageinstitut" oder "Bar" bezeichnen. Massgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit, nicht das Aushängeschild.

Etablissements unterstehen kantonalem Bewilligungsrecht. In Zürich, Basel, Bern u.a. ist eine ausdrückliche Patentbewilligung erforderlich. Die Behörden kontrollieren regelmässig: Brandschutz, Mindestalter, Aufenthaltsstatus der Sexarbeitenden, Freiwilligkeit der Tätigkeit.

Siehe auch

  • Salon — Etablissement mit mehreren Sexarbeitenden unter einem Dach, oft mit Empfangs- und Sicherheitspersonal.
  • Patentbewilligung — Behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Salons oder Etablissements.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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