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Arbeitspraxis

Patentbewilligung

Behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Salons oder Etablissements.

Auch bekannt als: Salon-Patent, Gewerbebewilligung

Die Patentbewilligung ist die kantonale oder kommunale Erlaubnis zum Betrieb eines Salons, Etablissements oder Massageinstituts. Voraussetzungen typischerweise:

  • Persönliche Eignung des Betreibers (kein Strafregistereintrag relevanter Art)
  • Nachweis Brandschutz, Hygiene, Mindeststandards
  • Standort in zulässiger Zone (nicht reine Wohnzone)
  • Versicherungsnachweis
  • Konzept zum Schutz der Sexarbeitenden (Notruf, Sicherheit)

Die Bewilligung ist befristet (meist 5-10 Jahre) und kann bei Verstössen (Menschenhandel-Verdacht, Schwarzarbeit, Brandschutzmängel) entzogen werden.

Siehe auch

  • Salon — Etablissement mit mehreren Sexarbeitenden unter einem Dach, oft mit Empfangs- und Sicherheitspersonal.
  • Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) — Zürcher Verordnung, die den Salon- und Bordellbetrieb sowie Verrichtungsboxen regelt.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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