Die Patentbewilligung ist die kantonale oder kommunale Erlaubnis zum Betrieb eines Salons, Etablissements oder Massageinstituts. Voraussetzungen typischerweise:
- Persönliche Eignung des Betreibers (kein Strafregistereintrag relevanter Art)
- Nachweis Brandschutz, Hygiene, Mindeststandards
- Standort in zulässiger Zone (nicht reine Wohnzone)
- Versicherungsnachweis
- Konzept zum Schutz der Sexarbeitenden (Notruf, Sicherheit)
Die Bewilligung ist befristet (meist 5-10 Jahre) und kann bei Verstössen (Menschenhandel-Verdacht, Schwarzarbeit, Brandschutzmängel) entzogen werden.