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Recht & Gesetz

Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO)

Zürcher Verordnung, die den Salon- und Bordellbetrieb sowie Verrichtungsboxen regelt.

Auch bekannt als: PGVO, Prostitutionsverordnung

Die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) ist die zentrale Rechtsgrundlage für gewerbliche Sexarbeit im Kanton Zürich (in Kraft seit 2013, mehrfach angepasst). Sie regelt:

  • Bewilligungs- und Meldepflicht für Bordelle und Salons
  • Hygiene-, Brand- und Sicherheitsstandards
  • Aufsichtsrechte der Stadt-/Kantonspolizei
  • Bauliche und örtliche Anforderungen (Sperrzonen)

Andere Kantone haben eigenständige Regelungen: Bern (Prostitutionsgesetz 2013), Genf (LProst 2009/2017), Tessin (LProst 2017), Waadt (LPros 2004), Neuenburg (loi sur la prostitution 2014). Eine bundesweite Vereinheitlichung gibt es nicht.

Siehe auch

  • Salon — Etablissement mit mehreren Sexarbeitenden unter einem Dach, oft mit Empfangs- und Sicherheitspersonal.
  • Sperrgebiet — Vom Kanton oder Gemeinde definierte Zone, in der Strassenprostitution untersagt ist.
  • Patentbewilligung — Behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Salons oder Etablissements.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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