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Milieu & Beratung

Freier

Umgangssprachliche Bezeichnung für die Kunden von Sexarbeitenden — in der Schweiz nicht strafbar.

Auch bekannt als: Kunde, Kundschaft, Klient, Sex-Kunde

Als Freier wird umgangssprachlich der Kunde einer Sexarbeiterin oder eines Sexarbeiters bezeichnet. Die Etymologie geht auf das mittelhochdeutsche "vrîen" (werben, freien) zurück. Im professionellen Diskurs wird zunehmend von "Kunden" oder "Klienten" gesprochen.

In der Schweiz ist die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen erwachsener, freiwilliger Sexarbeitender nicht strafbar. Strafbar wird der Freier nur, wenn er Dienste von Minderjährigen (Art. 196 StGB) oder von Personen in einer erkennbaren Zwangslage (Menschenhandelsopfer, Art. 182 StGB) in Anspruch nimmt — selbst dann, wenn er die Zwangslage nur in Kauf nimmt.

Politisch wird seit Jahren diskutiert, ob die Schweiz das Nordische Modell (Sexkaufverbot) übernehmen soll, das den Kauf sexueller Dienste pauschal kriminalisiert. Sexarbeitenden-Verbände (ProCoRe, Aspasie) lehnen das ab — es verschiebe die Branche in die Illegalität.

Siehe auch

  • Sexarbeit — Selbstbestimmtes Anbieten sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt — in der Schweiz seit 1942 legal.
  • Sexkaufverbot — Strafrechtliches Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen — in der Schweiz nicht in Kraft, aber politisch diskutiert.
  • Nordisches Modell — Rechtsmodell, das den Kauf, nicht aber den Verkauf sexueller Dienste kriminalisiert (Schweden 1999).
  • Menschenhandel — Strafbares Ausnutzen einer Zwangslage zur sexuellen Ausbeutung — Art. 182 StGB.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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