Ein Sexkaufverbot (auch "Freierkriminalisierung") stellt den Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe — die Sexarbeitenden bleiben straffrei, nur die Kunden werden verfolgt. Vorbild ist das Nordische Modell (Schweden 1999, Norwegen, Island, Frankreich, Irland, Israel, Kanada).
In der Schweiz ist Sexarbeit seit 1942 legal und ein Kaufverbot nicht in Kraft. Politische Vorstösse (Mitte-Partei, EVP, Teile der SP) fordern ein Verbot regelmässig — zuletzt im Bundesparlament 2024/2025. Studien des Forschungsinstituts INFRAS und der Berner Fachhochschule (2025) belegen jedoch, dass Sexarbeitende in Ländern mit Sexkaufverbot häufiger Gewalt erleben, weil das Geschäft in die Illegalität abwandert und Schutzstrukturen wegbrechen.
Sexarbeitenden-Verbände (ProCoRe, FIZ, Aspasie) und die WHO lehnen Sexkaufverbote ab. Befürworterinnen argumentieren mit Frauenschutz und Bekämpfung von Menschenhandel.