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Recht & Gesetz

Sexkaufverbot

Strafrechtliches Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen — in der Schweiz nicht in Kraft, aber politisch diskutiert.

Auch bekannt als: Sex-Kauf-Verbot, Freierkriminalisierung, Kauf­verbot

Ein Sexkaufverbot (auch "Freierkriminalisierung") stellt den Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe — die Sexarbeitenden bleiben straffrei, nur die Kunden werden verfolgt. Vorbild ist das Nordische Modell (Schweden 1999, Norwegen, Island, Frankreich, Irland, Israel, Kanada).

In der Schweiz ist Sexarbeit seit 1942 legal und ein Kaufverbot nicht in Kraft. Politische Vorstösse (Mitte-Partei, EVP, Teile der SP) fordern ein Verbot regelmässig — zuletzt im Bundesparlament 2024/2025. Studien des Forschungsinstituts INFRAS und der Berner Fachhochschule (2025) belegen jedoch, dass Sexarbeitende in Ländern mit Sexkaufverbot häufiger Gewalt erleben, weil das Geschäft in die Illegalität abwandert und Schutzstrukturen wegbrechen.

Sexarbeitenden-Verbände (ProCoRe, FIZ, Aspasie) und die WHO lehnen Sexkaufverbote ab. Befürworterinnen argumentieren mit Frauenschutz und Bekämpfung von Menschenhandel.

Siehe auch

  • Nordisches Modell — Rechtsmodell, das den Kauf, nicht aber den Verkauf sexueller Dienste kriminalisiert (Schweden 1999).
  • Freier — Umgangssprachliche Bezeichnung für die Kunden von Sexarbeitenden — in der Schweiz nicht strafbar.
  • Sexarbeit — Selbstbestimmtes Anbieten sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt — in der Schweiz seit 1942 legal.
  • Menschenhandel — Strafbares Ausnutzen einer Zwangslage zur sexuellen Ausbeutung — Art. 182 StGB.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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