Die G-Bewilligung ist die Schweizer Aufenthaltsbewilligung für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten. Voraussetzungen: Wohnsitz im EU/EFTA-Grenzgebiet, mindestens wöchentliche Rückkehr ans Wohnort. Gültigkeit 5 Jahre, Verlängerung möglich.
Für selbständig erwerbende Sexarbeitende (insb. aus Italien ins Tessin pendelnd) ist die G-Bewilligung der korrekte Status. Ohne G-Bewilligung gilt jede Sexarbeit als Schwarzarbeit, mit Bussen und Einreisesperre als Folge.