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Business & Steuern

G-Bewilligung

Bewilligung für Grenzgänger aus EU/EFTA, die in der Schweiz arbeiten und im Heimatland wohnen.

Auch bekannt als: Grenzgängerbewilligung

Die G-Bewilligung ist die Schweizer Aufenthaltsbewilligung für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten. Voraussetzungen: Wohnsitz im EU/EFTA-Grenzgebiet, mindestens wöchentliche Rückkehr ans Wohnort. Gültigkeit 5 Jahre, Verlängerung möglich.

Für selbständig erwerbende Sexarbeitende (insb. aus Italien ins Tessin pendelnd) ist die G-Bewilligung der korrekte Status. Ohne G-Bewilligung gilt jede Sexarbeit als Schwarzarbeit, mit Bussen und Einreisesperre als Folge.

Siehe auch

  • Personenfreizügigkeit (FZA) — Bilaterales Abkommen Schweiz-EU: EU/EFTA-Bürger dürfen mit Bewilligung in der Schweiz arbeiten.
  • Sexarbeit — Selbstbestimmtes Anbieten sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt — in der Schweiz seit 1942 legal.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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