Altersverifikation

Diese Website enthält Inhalte für Erwachsene. Bist du mindestens 18 Jahre alt?

Nein
Milieu & Beratung

Cabaret

Schweizer Bezeichnung für Striplokal — historisch eng mit Sexarbeit verknüpft.

Cabaret ist im Schweizer Sprachgebrauch die Bezeichnung für ein Striplokal, in dem (meist weibliche) Tänzerinnen vor Gästen auftreten und nach der Show als Animations-/Konversationspartnerinnen arbeiten. Der Übergang zu Sexarbeit ist fliessend, aber rechtlich getrennt: Cabaret-Tätigkeit als solche ist keine Sexarbeit.

Bis 2016 gab es in der Schweiz einen Cabaret-Tänzer-Status (L-Bewilligung speziell für ausländische Tänzerinnen). Dieser wurde abgeschafft, weil er nachweislich zur Ausbeutung von Frauen aus Drittstaaten (insb. Osteuropa, Lateinamerika) führte. Cabaret ist heute praktisch nur noch mit FZA-Bewilligungen besetzt.

Siehe auch

  • Etablissement — Sammelbegriff für Salon-, Bordell- und Massageinstitut-Betriebe mit Sexdienstleistungen.
  • Personenfreizügigkeit (FZA) — Bilaterales Abkommen Schweiz-EU: EU/EFTA-Bürger dürfen mit Bewilligung in der Schweiz arbeiten.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

← Zurück zum Lexikon