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Business & Steuern

revDSG

Revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz, in Kraft seit 1.9.2023 — gilt auch für Webseiten von Sexarbeitenden.

Auch bekannt als: revidiertes Datenschutzgesetz, DSG

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 1. September 2023) modernisiert den Schweizer Datenschutz und gleicht ihn an die EU-DSGVO an. Pflichten für Webseiten-Betreiber (auch Sexarbeitende mit eigener Webseite):

  • Datenschutzerklärung mit Informationen zu Bearbeitung, Zweck, Empfänger
  • Cookie-Banner bei Tracking/Analytics
  • Auskunftsrecht für Betroffene
  • Meldepflicht bei Datenpannen mit hohem Risiko
  • Bearbeitungsverzeichnis (KMU vereinfacht)

Bussgelder bis CHF 250'000 (gegen verantwortliche Person, nicht Firma).

Siehe auch

  • Impressumspflicht — Schweizer Pflicht (UWG Art. 3): jede gewerbliche Webseite braucht ein vollständiges Impressum.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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