Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 1. September 2023) modernisiert den Schweizer Datenschutz und gleicht ihn an die EU-DSGVO an. Pflichten für Webseiten-Betreiber (auch Sexarbeitende mit eigener Webseite):
- Datenschutzerklärung mit Informationen zu Bearbeitung, Zweck, Empfänger
- Cookie-Banner bei Tracking/Analytics
- Auskunftsrecht für Betroffene
- Meldepflicht bei Datenpannen mit hohem Risiko
- Bearbeitungsverzeichnis (KMU vereinfacht)
Bussgelder bis CHF 250'000 (gegen verantwortliche Person, nicht Firma).