Nach Art. 3 UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) muss jede gewerbliche Webseite — auch von Sexarbeitenden — ein vollständiges Impressum führen mit:
- Vor- und Nachname (oder Firma)
- Vollständige Postanschrift (Postfach reicht in der Regel)
- E-Mail-Adresse
Bei Künstlernamen muss eine zustellfähige Adresse hinterlegt sein — das kann eine Geschäftsadresse, ein Postfach oder ein Vermittler-Service sein. Fehlendes Impressum ist als unlauterer Wettbewerb strafbar; bei Schwerverstoss bis CHF 100'000 Busse.