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Business & Steuern

Impressumspflicht

Schweizer Pflicht (UWG Art. 3): jede gewerbliche Webseite braucht ein vollständiges Impressum.

Auch bekannt als: Impressum

Nach Art. 3 UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) muss jede gewerbliche Webseite — auch von Sexarbeitenden — ein vollständiges Impressum führen mit:

  • Vor- und Nachname (oder Firma)
  • Vollständige Postanschrift (Postfach reicht in der Regel)
  • E-Mail-Adresse

Bei Künstlernamen muss eine zustellfähige Adresse hinterlegt sein — das kann eine Geschäftsadresse, ein Postfach oder ein Vermittler-Service sein. Fehlendes Impressum ist als unlauterer Wettbewerb strafbar; bei Schwerverstoss bis CHF 100'000 Busse.

Siehe auch

  • revDSG — Revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz, in Kraft seit 1.9.2023 — gilt auch für Webseiten von Sexarbeitenden.

Diese Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung in der Schweizer Erotikbranche. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen wende dich an eine Fachstelle (siehe Anlaufstellen) oder einen Spezialisten.

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