Verifica dell'età

Questo sito web contiene contenuti per adulti. Hai almeno 18 anni?

NO
Business & Steuern

G-Bewilligung

Bewilligung für Grenzgänger aus EU/EFTA, die in der Schweiz arbeiten und im Heimatland wohnen.

Auch bekannt als: Grenzgängerbewilligung

Die G-Bewilligung ist die Schweizer Aufenthaltsbewilligung für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten. Voraussetzungen: Wohnsitz im EU/EFTA-Grenzgebiet, mindestens wöchentliche Rückkehr ans Wohnort. Gültigkeit 5 Jahre, Verlängerung möglich.

Für selbständig erwerbende Sexarbeitende (insb. aus Italien ins Tessin pendelnd) ist die G-Bewilligung der korrekte Status. Ohne G-Bewilligung gilt jede Sexarbeit als Schwarzarbeit, mit Bussen und Einreisesperre als Folge.

Vedi anche

  • Personenfreizügigkeit (FZA) — Bilaterales Abkommen Schweiz-EU: EU/EFTA-Bürger dürfen mit Bewilligung in der Schweiz arbeiten.
  • Sexarbeit — Selbstbestimmtes Anbieten sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt — in der Schweiz seit 1942 legal.

Queste definizioni servono come orientamento generale nel settore erotico svizzero. Per questioni legali o mediche rivolgiti a un servizio specializzato (vedi Punti di contatto) o a uno specialista.

← Torna al glossario