Das Schweizer Strafrecht (Art. 197 StGB) unterscheidet weiche und harte Pornografie:
- Weiche Pornografie (einvernehmliche Erwachsenen-Sexualität) ist erlaubt; ihre Zugänglichmachung an Personen unter 16 ist strafbar.
- Harte Pornografie (Sex mit Minderjährigen, Tieren oder mit Gewalt) ist immer strafbar — Herstellung, Besitz und Konsum.
Für die Adult-Branche (OnlyFans, Cam, Studio-Pornografie) bedeutet das: Altersverifikation aller dargestellten Personen (Klarschrift-ID + Selfie + Vertrag), keine Inhalte mit Minderjährigen oder gewaltdarstellenden Szenen, klare Trennung von Produktion und Vertrieb.